Gegenstand des Gerichtsverfahrens war ein Teilbereich der Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006. Lebensmittel dürfen ihr zufolge nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA für bestimmte Inhaltsstoffe geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. Für den Teilbereich der pflanzlichen Inhaltsstoffe, die sogenannten Botanicals, die sowohl in Nahrungsergänzungsmitteln als auch in Arzneimitteln eingesetzt werden, hatte die Kommission das Verfahren 2010 aber vorläufig gestoppt.
Nach der gestrigen Entscheidung des EuGH bleiben Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln weiter im Unklaren darüber, wann über die Health Claims für Botanicals entschieden werden wird. „Auf dieser Basis kann kein Marktteilnehmer langfristige Entscheidungen treffen“, bemängelt Dr. Stefan Sandner: „Ausgerechnet ein Gericht hat hier die Chance vergeben, Rechtssicherheit herbeizuführen.“
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