Zwar sehe die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Ausnahmeregelungen für Kleinverpackungen vor, betont Dorothee Klöpf. Doch auch auf ihnen müsse die x-Höhe der Schrift mindestens 0,9 mm betragen. Neben der Schriftgröße regelt die neue Verordnung zahlreiche weitere Elemente von der deutlicheren Allergenkennzeichnung bis zur Herkunftsangabe für pflanzliche Fette und Öle. Auch Umkartons und Außenverpackungen, Verkaufstrays etwa, müssen in Zukunft mit gewissen Pflichtkennzeichnungen versehen werden. Alle Hersteller müssen ihre Verpackungen entsprechend überarbeiten und der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung anpassen. Die Übergangsfrist für diese Umstellung beträgt in der Regel drei Jahre.
Der Pharma-Dienstleister Diapharm berät Hersteller von Gesundheitsprodukten, etwa von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln, unter anderem bei der Produktentwicklung und Produktkennzeichnung und den damit verbundenen regulatorischen Fragen.
(ca. 1.720 Zeichen)