Diapharm berichtete, und auch der CMDh und die EMA empfehlen in Ihren Veröffentlichungen1), 2) aktive Vorsichtsmaßnahmen für den Brexit:
“In particular the Commission and the European Medicines Agency / the CMDh expect marketing authorisation holders to prepare and proactively screen authorisations they hold for the need for any changes“
Viele pharmazeutische Unternehmer scheinen diese Vorsichtsmaßnahmen jedoch noch nicht umsetzen zu können, bzw. könnten sie das Ausmaß unterschätzen.
Was muss im schlimmsten Fall noch in der verbleibenden Zeit umgesetzt werden?
Dies ist nur eine Auswahl der möglicherweise zeitkritischsten Aufgaben, die auf Sie zukommen könnten – und die gegebenenfalls schon zum 29. März 2019 umgesetzt sein müssen
Wir, die Diapharm, haben ein einfaches Entscheidungsschema entwickelt mit dem wir durch Stellen von ein paar einfachen Fragen erarbeiten können, welche regulatorischen Schritte Sie einleiten müssen und welches Zeitfenster Ihnen dafür zur Verfügung steht. Wir können dies für jedes Portfolio übernehmen und so sicherstellen, dass Sie die Risken durch den Brexit frühzeitig kennen und abfangen können. Sprechen Sie uns an!
1) http://www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/BREXIT/CMDh_360_2017.pdf
2) http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2017/05/WC500226603.pdf