Einzelne Landesbehörden weichen zum Teil massiv von der allgemeinen Auffassung ab, wonach Medizinalcannabis als Arzneimittel eingestuft wird. Dies ist auch die Sichtweise des AATB (Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen), die sich länderübergreifend um eine einheitliche Vorgehensweise bemüht.
Um so wichtiger ist die enge frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Empfehlenswert ist die Abstimmung bereits vor der Antragstellung.
Dennoch kommt es vor, dass einzelne Behörden auch nach bereits erfolgter Inspektion und nach Finalisierung des Inspektionsberichts(!) ihre Meinung zur rechtlichen Einstufung von Medizinalcannabis ändern, wodurch die Abnahmeinspektion ad absurbum geführt wird und ein vollständig neuer Antrag mit geänderten Bedingungen eingereicht werden müsste - sofern die Forderungen der Behörden überhaupt durch den Antragsteller erfüllbar sind.
Aktuell wurde in einem südlichen deutschen Bundesland Medizinalcannabis als Rezepturausgangsstoff eingestuft. Derartige Substanzen können genau wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Kamillenblüten auch von Wirkstoffhändlern bezogen und gehandelt werden. Großhandels- bzw. Importerlaubnisse sind in diesem Fall nicht mehr notwendig und entsprechende Anträge werden auch nicht zugelassen.
Die Einstufung als Rezepturausgangsstoff wiederum wirft viele neue Fragen auf. Wäre z.B. ein Weiterverkauf an Großhändler in anderen Bundesländern, in denen Medizinalcannabis als Arzneimittel eingestuft wird, aus Sicht des Käufers sowie der dortigen Aufsichtsbehörde rechtlich überhaupt möglich (Bezug von einem Händler ohne die erforderliche Erlaubnis)?
Die Palette der behördlichen Einstufungen von Medizinalcannabis als Rezepturausgangsstoff, Arzneimittel oder Fertigarzneimittel und den damit einhergehenden Konsequenzen in Form von weiteren Verpflichtungen (oder Freistellungen hiervon) treibt dabei bunte Blüten.
Man kann sich nur schwer dem Eindruck entziehen, dass manche Bundesländer dem Einsatz von Cannabis als Medizin gegenüber nicht sonderlich aufgeschlossen sind oder diesen sogar verhindern möchten.
Wohin die Reise geht, kann im Moment leider niemand vorhersagen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre hier sicher hilfreich. Diese ist derzeit leider nicht absehbar – im Gegenteil.
Es bleibt also weiterhin spannend.
Profitieren Sie von Diapharms Kenntnissen und vermeiden Sie kosten- und zeitaufwendige Antragstellungen … Sprechen Sie uns an!