Titandioxid in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln – aktueller rechtlicher Status

20.11.2020 | Lisa Kalvelage
Kalvelage

Lisa Kalvelage
Consultant

Innerhalb der EU gibt es derzeit viele Diskussionen um den Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171). Dieser wird vor allem als weißer Überzug in Süßwaren und in Nahrungsergänzungsmitten für den Schutz der licht- und sauerstoffempfindlichen Inhaltsstoffe eingesetzt. Seit die französischen Behörden Anfang des Jahres als einziges EU-Land den Zusatz von Titandioxid in Lebensmitteln untersagt haben, ist die Diskussion um die Unbedenklichkeit dieses Lebensmittelzusatzstoffes neu aufgeflammt. Ein Entwurf für eine neue Spezifikation des Stoffes wurde allerdings kürzlich im EU-Parlament abgelehnt. Im März 2021 wird eine neue Stellungnahme der EFSA erwartet.

[UPDATE 06.06.2021] Die EFSA hat eine aktualisierte Bewertung zu Titandioxid veröffentlicht. Diese revidiert das Ergebnis der vorherigen EFSA-Bewertung von 2016 und kommt zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. mehr >> [/UPDATE]

Für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff gilt die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Alle hier aufgenommenen Stoffe wurden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich bewertet und auf dieser Basis zugelassen.

Im Jahr 2016 kam die EFSA zu dem Schluss, dass bei der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff keine gesundheitlichen Risiken für Verbraucher und Verbraucherinnen vorliegen. So ist die Verwendung von Titandioxid (E 171) aktuell in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen, wobei als Höchstmenge zumeist das Quantum-Satis-Prinzip gilt. Eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) konnte für den Stoff aufgrund von mangelnden Daten noch nicht abgeleitet werden. Die Reinheitsanforderungen und Spezifikationen sind in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 geregelt.

Die Zulassung des Zusatzstoffes gilt jedoch nicht mehr für Frankreich. Hier kam es im Anschluss der Bewertung der EFSA 2016 zu einer weiteren sehr kritischen Auseinandersetzung mit dem Stoff. Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt-und Arbeitsschutz (ANSES) kam im April 2019 zu dem Schluss, dass es an wissenschaftlichen Daten mangelt, um die Unsicherheiten in Bezug auf die Nanopartikel und damit der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu beseitigen. Daraufhin wurde der Verkauf von Lebensmitteln mit dem Lebensmittelzusatzstoff in Frankreich zum 1. Januar 2020 verboten.

Die EFSA sah auch nach Analyse des ANSES Gutachten und der damit verbundenen Studien keinen Anlass, ihre Bewertungen aus 2016 zu revidieren. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schloss sich dieser Bewertung der EFSA an: Der Verzehr von E171 ist auf Basis aktueller Daten nicht gesundheitsschädlich.

Generell muss beachtet werden, dass bei der Bewertung des Stoffes die Bereiche der oralen, dermalen und inhalativen Aufnahme voneinander zu trennen sind. Nach der EU-Chemikalienverordnung ist Titandioxid als „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugender Wirkung durch Einatmen“ klassifiziert. Diese Klassifizierung ist z.B. relevant für Kosmetika (Aerosole) und hat Konsequenzen für Arbeitsschutzvorgaben für Mitarbeiter, die Berührungspunkte mit der Rohware haben. Hinsichtlich der oralen Aufnahme des Stoffs hat die Klassifizierung keine Aussagekraft. In Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln liegt Titandioxid gelöst und gebunden vor, wird daher nicht eingeatmet.

Trotz der Untersuchungen und der Berichte der EFSA wurde diskutiert, die Partikelgröße in die Spezifikation von Titandioxid, E 171 mit aufzunehmen und dadurch weiter einzugrenzen. Hierfür liegt dem Europäischen Parlament seit Juli 2019 ein entsprechender Vorschlag vor. 

Im Oktober 2020 wurde im EU-Parlament über die neue Spezifikation zu Titandioxid (E 171) abgestimmt. Der Entwurf für diese neue Spezifikation wurde nach der Abstimmung eindeutig abgelehnt. Im März 2021 wird eine nächste Stellungnahme der EFSA zur Sicherheit von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff erwartet. Sollte sich auch hier bestätigen, dass durch den Einsatz des Zusatzstoffes in Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr besteht, kann das isolierte Vorgehen Frankreichs weiter in Frage gestellt werden.

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