Von Nährwertdeklaration bis Nanomaterial: Diapharm organisiert Seminar zur Nahrungsergänzungsmittel-Kennzeichnung

Über Inhalt und Auslegung der vielfältigen Vorschriften zu Kennzeichnung und Rezepturgestaltung von Nahrungsergänzungsmitteln haben mehr als zwei Dutzend Fachleute aus Unternehmen und Behörden in Münster diskutiert. Das Beratungsunternehmen Diapharm (www.diapharm.com) hatte zum "Praxisseminar Nahrungsergänzungsmittel" eingeladen, um die verschiedenen Sichtweisen von Unternehmen, Behörden und Gerichten zu aktuellen und künftigen Regelungen vorzustellen.

Für Diapharm war es die erste Veranstaltung dieser Art: "Mit dem Thema des Seminars haben wir einen Nerv getroffen", freut sich Dorothee Klöpf, Senior Manager Regulatory Affairs bei Diapharm angesichts der erfolgreichen Veranstaltung: "Das zeigt die Zahl und vor allem das positive Feedback unserer 25 Teilnehmer."

Diskussionbedarf bestand unter den Nahrungsergänzungsmittel-Herstellern beispielsweise bei der Umsetzung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die künftig die Kennzeichnung von Nanomaterialien auf der Verpackung verlangt: Gibt es Ausnahmeregelungen für altbekannte Zutaten mit Nanopartikeln? Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember 2014 europaweit. Sie löst unter anderem die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ab.

Insgesamt vier renommierte Referenten beantworteten die Fragen der Teilnehmer und erläuterten die regulatorischen Anforderungen. Sarah Kleine-Doepke vom Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vertrat dabei die Behördenseite, Michael Weidner von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka präsentierte die Sichtweise der Justiz. Andrea Stemmer und Axel Turowski standen von der Diapharm als Diskussionspartner zur Verfügung. Für das Jahr 2015 plant Diapharm bereits eine Nachfolgeveranstaltung.

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