Die Angabe eines „Health Claims“, also einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage für ein Lebensmittel, ist nicht frei wählbar sondern unterliegt engen Regularien.
Eine Werbeaussage im Bereich Health Care darf Verbraucher nicht irreführen, sie muss wissenschaftlich begründet sein, und natürlich darf kein Claim zur Behandlung oder Heilung von Krankheiten gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Nahrungsergänzungsmittel, die aufgrund ihrer „dosierten Form“ in die Nähe sogenannter Präsentationsarzneimittel geraten können.
Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen steht vor allem die sogenannte „Health-Claims Verordnung“ (EG) Nr. 1924/2006 im Mittelpunkt: Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, müssen im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Zukünftig dürfen nur noch Health Claims verwendet werden, die dort explizit zugelassen wurden. Zugelassene Health Claims ermöglichen es, Nahrungsergänzungsmittel sicher im Health-Care-Bereich zu positionieren. Für viele, aber noch lange nicht für alle Inhaltsstoffe und die darauf bezogenen Health Claims hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eine Positivliste veröffentlicht. Dabei wurde aber auch einer ganzen Reihe der beantragten Health Claims die Aufnahme in diese Positivliste verweigert, so dass sie künftig verboten sein werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, einzeln beantragte Claims für Botanicals in einer Übergangszeit nutzen zu können. Nach einem EuGH-Urteil ist dafür jedoch immer eine Rationale als wissenschaftlicher Plausibilitätsbeleg erforderlich. Auch hier kann Diapharm unterstützen.
Eine freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Werbetexten auf der Packung von Lebensmitteln zieht wiederum bestimmte Pflichtangaben nach sich, die sich ebenfalls aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ableiten. Die Health-Claims-Verordnung besagt unter anderem, dass Lebensmittelunternehmer, die diese Art werbliche Texte auf ihren Verpackungen verwenden möchten, zum Beispiel auf die Wichtigkeit einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung hinweisen müssen. Gegebenenfalls müssen auch Hinweise auf Personengruppen gemacht werden, für die das Produkt nicht geeignet sein könnte.
Diapharm unterstützt Hersteller von Lebensmitteln und insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln darin, die Kennzeichnungspflichten zu erfüllen, die Kennzeichnungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und das Beanstandungsrisiko niedrig zu halten: Wir helfen bei der Entwicklung und der Maintenance Ihrer Produktaussagen (Health Claims) – und unterstützen damit das Gesundheitswesen in Europa.