Zu den regulären Geschäftszeiten sind Dateneingaben derzeit kaum möglich. Mehrere Unternehmen haben für die Kosmetika-Notifizierung deshalb bereits Nacht- oder Wochenendschichten eingeführt. Signale aus dem Markt zeigen aber, dass trotzdem nicht alle Unternehmen die elektronische Notifizierungen fristgerecht werden durchführen können.
Alle kosmetischen Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, müssen bis spätestens 11.07.2013 über das CPNP bei der Europäischen Kommission gemeldet werden. Dies trifft auch für Produkte zu, die über nationale Meldeverfahren bereits erfasst wurden. Eine weitere Übergangsfrist ist nicht mehr vorgesehen. Gegenüber dem bisherigen Meldeverfahren sind zusätzliche Angaben erforderlich, u.a. Übermittlung des Etiketts und eines Fotos des Produktes, bei importierten Produkten sind auch Angaben zum Ursprungsland zu machen.
Während die Datenbank noch vor wenigen Monaten problemlos funktionierte und auch Anfragen an die Kommission zu dieser Datenbank zeitnah bearbeitet wurden, müssen die Unternehmen jetzt trotz großer Kapazität der Datenbank mit technischen Problemen kämpfen und Rückfragen werden nicht mehr oder nur mit großer zeitlicher Verzögerung bearbeitet.
Ob die Notifizierungsfrist angesichts dieser unglücklichen Situation verlängert oder zumindest eine Fristüberschreitung nicht geahndet wird, ist derzeit aber noch unklar.