Gemeinsam mit Dr. Karim Sultan machte sich auch Dr. Rainer Kolkmann von Diapharm für einen solchen Verband stark. Diapharm zählt zu den führenden Dienstleistern für traditionelle pflanzliche Arzneimittel in Europa. Über 40 Prozent der Registrierungen in Großbritannien und rund 25 Prozent aller traditionellen pflanzlichen Arzneimittel in Europa gehen auf Dossiers des Pharma-Dienstleisters zurück.
Übergangsfrist für „unlicensed herbals“ endet am 30. April 2011
Für alte, sogenannte unlicensed herbal products endet am 30. April 2011 die siebenjährige Übergangsfrist: Arzneilich wirksame Produkte wie Johanniskraut, Echinacea oder Baldrian müssen künftig auch als Arzneimittel gemeldet sein. Somit müssen bei ihrer Herstellung auch die pharmazeutischen Qualitätsstandards beachtet werden. „Durch die höheren Anforderungen gewinnen Kunden dreifach: Dank geprüfter Extrakte und Zusammensetzungen können sie sich nicht nur auf die Sicherheit sondern auch auf die Qualität und die Wirksamkeit des Arzneimittels verlassen“, argumentiert Dr. Karim Sultan. Lagerbestände an unlizensierten Altprodukten der Apotheken und Einzelhändler dürfen nach Ende der Übergangsfrist am 30. April noch abgebaut werden. Fachleute erwarten jedoch, dass es anschließend zu Verstößen kommen wird. Die Teilnehmer des THR-Holder-Meetings diskutierten hierüber mit Richard Woodfield, Dr. Linda Anderson und David Carter von der Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA): „Die MHRA ist gefordert, bei der Implementierung der neuen Regularien durchzugreifen und die Sicherheit der Patienten zu schützen,“ fordert Dr. Karim Sultan.
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