Die Rechtssache C-386/23, bekannt als Novel Nutriology, befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob allgemeine gesundheitsbezogene Angaben für Botanicals (pflanzliche Stoffe) im Einklang mit der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen. Es steht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus, inwiefern eine weitere Nutzung der „on-hold-Claims“ auch zukünftig noch möglich ist. Nachdem nun seit Oktober 2024 die Schlussanträge des Generalstaatsanwalts zur Rechtssache Novel Nutriology vorliegen und von Juristen als grundsätzlich positiv in Bezug auf eine weiterhin mögliche Nutzung bewertet wurden, wird nun das EuGH Urteil erwartet.
Unabhängig vom EuGH Urteil nimmt die Bedeutung von Qualitätsnachweisen und der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Auslobungen von Botanicals zu. Zukünftig werden Hersteller entsprechender Produkte auch die Verkehrsfähigkeit der Rohstoffe belegen müssen. Dazu gibt es bereits Empfehlungen der Lebensmittelchemischen Gesellschaft und des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS), die auch von Behörden als Orientierung genutzt werden.
Eine weitere gesetzliche Änderung kann sich in der Zukunft auf Nahrungsergänzungsmittelhersteller auswirken:
Obwohl es Kritik an dem wissenschaftlichen Ansatz der Ableitung von Höchstmengen gibt, sind diese je nach Stoff durchaus als ernährungswissenschaftlich sinnvoll anzusehen. Der Trend „Viel hilft viel“ und damit immer höhere Dosierungen wird dadurch gestoppt. Die Auswirkungen für Hersteller reichen von der Notwendigkeit, Rezepturen anzupassen, über Änderungen in der Kennzeichnung bis hin zu Anpassungen in der Vermarktungsstrategie.
Diapharm entwickelt für die möglichen Auswirkungen eine strategische Vorgehensweise und übernimmt die praktische Umsetzung für Klienten!
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