Pharmazeutische Unternehmen in Österreich sind verpflichtet, einen handelsrechtlichen und einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen. Letzterer muss einen Befähigungsnachweis für das Gewerbe besitzen und unter anderem Berufserfahrung in der Arzneimittelherstellung und im Großhandel nachweisen. Pharma-Firmen, die diese Aufgabe nicht mit eigenen Mitarbeitern erfüllen wollen, können auf Diapharm zurückgreifen.
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