"Wir haben Wepa Apothekenbedarf dabei unterstützt, die Marke ‚mosquito’ zu stärken, indem wir das neue Läuseshampoo verschreibungs- und erstattungsfähig machen", erklärt Dr. Guido Middeler, Head of Medical Devices bei Diapharm. Dafür hat das Unternehmen aus Münster die Antragstellung für den G-BA übernommen und unter anderem mit neuen Studiendaten erfolgreich belegt, warum die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit erfüllt sind.
Medizinprodukte können – auch, wenn sie bereits nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes verkehrsfähig sind – nur in besonderen Fällen in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) muss nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die medizinische Notwendigkeit eines Produktes belegt werden. Diese Nachweise zum therapeutischen Nutzen von mosquito® med LäuseShampoo 10 hat Diapharm für Wepa Apothekenbedarf erarbeitet und begründet.