Aus unserer Erfahrung als pharmazeutische Consultants wissen wir, dass einige Arzneimittelhersteller aus Großbritannien noch immer auf den Erhalt des Status quo hoffen: Auf einen freien Binnenmarkt zwischen EU und UK – auch jenseits der bis zum 31. Dezember 2020 geplanten Brexit-Übergangsphase1). Andere Unternehmen dagegen bereiten sich konsequent auf einen „Hard Brexit“ schon am 29. März 2019 vor. Mittelständische Arzneimittelunternehmen neigen unserer Erfahrung nach etwas eher zur Hoffnung. Große Hersteller sind hier pessimistischer. Sie bereiten sich längst auf den unternehmerischen Worst-Case vor. Die Realität wird irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen.
Genau hier setzt das Brexit-Consulting von Diapharm an. Wir haben für Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln und Medizinprodukten ein Entscheidungsschema erarbeitet, mit dem sie ihre Brexit-Strategien prüfen und neu ordnen können. Dabei erarbeiten wir gemeinsam Antworten auf folgende Fragen, die wir dann in Relation zu den verschiedenen Brexit-Szenarien setzen:
Die „Exposure“, also die individuelle Betroffenheit vom Brexit, unterschiedet sich dabei stark von Unternehmen zu Unternehmen und von Produkt zu Produkt. Neben der Frage, ob und wie das Produkt auf dem Kontinent vertrieben wird, spielen beispielsweise die Lieferkette der Rohstoffe und die Art der Zulassung (Arzneimittel) beziehungsweise der Konformitätsbewertung (Medizinprodukte) eine entscheidende Rolle. Dementsprechend fallen die möglichen Strategien für eine „Mitigation“ je nach Unternehmen unterschiedlich aus. Neben zahlreichen weiteren Punkten beleuchten wir:
Aus der individuellen Analyse ergibt sich jeweils eine Auswahl von möglichen „Action Strategies“. Mit Sicherheit gilt: Nach dem Brexit müssen Firmensitz und Sitz der verantwortlichen Person in der Europäischen Union liegen, damit Arzneimittel und Medizinprodukte weiterhin in der EU marktfähig sind. Für UK-Unternehmen ist es also naheliegend, eine Niederlassung in einem der 27 EU-Staaten auf dem Kontinent zu gründen. Firmen, die bereits über eine solche Niederlassung verfügen, scheinen einen Vorsprung zu haben. Doch Vorsicht, auch hier schlummern mitunter gefährliche Fallstricke, zum Beispiel:
Einige Unternehmen aus UK erwägen angesichts solcher Hürden, Zulassungen und ganze Marken an ein Unternehmen in der EU27 zu verkaufen oder zu übertragen. Das Finden des richtigen Partners und das richtige Timing sind dann entscheidend. Für viele andere Unternehmen ist eine solche Auslagerung der eigenen Unternehmenswerte vollkommen undenkbar.
Wir unterstützen Sie in allen denkbaren Konstellationen – bei der Suche nach Partnern ebenso wie mit intelligenten OEM/PLM-Lösungen zum Schutz des geistigen Eigentums. Und selbstverständlich auch bei der Vorbereitung unternehmerischer Strukturen in einem oder mehreren Staaten der EU27 für die Zeit nach dem Brexit. Sprechen Sie uns an!
1) Für die Zusammenarbeit in der Übergangsphase hat die britische Regierung am 06.08.2018 ein Guidance-Dokument veröffentlicht: Technical information on what the implementation period means for the life science sector. Von einigen (allerdings durchaus wesentlichen) Ausnahmen abgesehen soll für die britische pharmazeutische Industrie bis zum 31. Dezember 2020 alles beim Alten bleiben.