... zur Nutzung der verlängerten Übergangsfristen der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745
Hersteller, die bis zum 26. Mai 2024 keinen MDR Zertifizierungsantrag bei einer Benannte Stelle eingereicht haben, dürfen Chargen ihrer, nach den Richtlinien 93/42/EWG und 30/385/EWG zertifizierten, Medizinprodukte nicht mehr in Verkehr bringen.
Aber … Chancen erkennen und Chancen nutzen!
Warum Hersteller bisher keinen MDR Zertifizierungsantrag gestellt oder einen Vertrag mit einer benannten Stelle geschlossen haben, kann vielfältige Gründe haben.
Die Annahme, nun sei es eh zu spät, lässt sich widerlegen!
Die rechtzeitige Antragstellung, in Verbindung mit einem Zertifizierungsvertrag, ermöglicht den Verkauf bis zum 31. Dezember 2028, einschließlich bereits im Markt befindlicher Produkte.
Wie?
Hier die Antwort: 0251- 60 93 53 12