Die im Dezember 2011 veröffentlichten Anhänge regeln die Anwendungsbedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln – etwa hinsichtlich erlaubter Höchstmengen. Neu sind beispielsweise die Vorgaben für Siliciumdioxid und Talkum. Daher können bei bestehenden Produkten die jetzt neu definierten Höchstmengen (s. Anhang II Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) überschritten werden. Produkte, die die neuen Regelungen zu Höchstmengen nicht erfüllen, dürfen ab dem 01. Juni 2013 zwar noch abverkauft, aber nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.
Noch aufwendiger ist die korrekte Prüfung von Anhang III (VO (EU) Nr. 1130/2012). Hier müssen ggf. noch Daten bei den Rohstoffherstellern abgefragt werden und unterschiedliche Übergangsfristen sind zu beachten. Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller sind gut beraten, ihre Rezepturen frühzeitig zu prüfen oder prüfen zu lassen, um Lieferengpässen vorzubeugen.