Neuer Entsorgungshinweis in Gebrauchsinformationen

27.05.2019
Anfang Mai gab das BfArM bekannt, dass künftig ein Entsorgungshinweis in Abschnitt 5 „Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?“ in die Gebrauchsinformationen aufgenommen werden muss. Dieser Vorstoß ist allerdings nur ein erster Schritt in Richtung korrekte Entsorgung von Arzneimitteln.

„Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.“

Dieser Hinweis soll künftig in der Gebrauchsinformation auch all jener Arzneimittel stehen, für die nicht bereits jetzt schon aufgrund ihrer Besonderheit durch die Zulassung ein spezifischer Entsorgungshinweis vorgesehen ist.

Der Link zur BfArM-Website, der ab sofort in Gebrauchsinformationen zu finden sein soll, führt den Patienten zu einer Informationsseite zum Thema Arzneimittelentsorgung. Kurz und prägnant wird dargestellt, weshalb die korrekte Entsorgung von Arzneimitteln notwendig sei. Das ist zwar ein erster Schritt in Richtung der korrekten Entsorgung von Arzneimitteln, jedoch bedarf der Schutz unserer Gewässer insbesondere mehr öffentlicher Aufklärung – insbesondere auf Seiten der Kommunen.

Die „richtige“ Enstorgung bestimmt jede Kommune für sich

Aufgrund der kommunalen Verantwortung der Müllentsorgung in Deutschland gibt es nämlich keine einheitliche Regelung dazu, wie der Patient sein Arzneimittel zu entsorgen hat. Deshalb führt das BfArM den Verbraucher weiter zur Homepage arzneimittelentsorgung.de – einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier können Besucher per Suche nach PLZ und/oder Ort die örtlich korrekten Entsorgungswege finden. Häufig – aber eben nicht immer – bestimmt die Kommune, dass die richtige Entsorgung über den Hausmüll erfolgt.

Hinweis und Link in der Gebrauchsinformation sind Teil der Bundesstrategie „Spurenstoffe“, ein Stakeholder-Dialog aus Bundesumweltministerium und Industrievertretern. Die Ergebnisse der 2. Phase dieses Dialoges wurden im März 2019 veröffentlicht und für Arzneimittel jetzt vom BfArM festgelegt. Ziel ist es, durch Kooperation von Herstellern, Wasserwirtschaft, Konsumenten und Politik langfristig eine gute Wasserqualität in Deutschland zu gewährleisen. Neben der pharmazeutischen Industrie sind an diesem Dialog auch weitere Industriezweige beteiligt.

Haben Sie weitere Fragen zur konkreten Umsetzung des Entsorgungshinweises in Ihrer Gebrauchsinformation? Dann sprechen Sie uns an!

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