Aus Sicht der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel ist es erforderlich, dass die eingereichten Health Claims nun auch für pflanzliche Stoffe bewertet werden. Dabei sind die grundsätzlichen Anforderungen der Health-Claims-Verordnung an den wissenschaftlichen Beleg gesundheitsbezogener Aussagen auch für pflanzliche Bestandteile angemessen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Verbraucher nur Produkte mit wissenschaftlich geprüften Wirkaussagen erhält. So hat er die Wahl zwischen unterscheidbaren Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die er entsprechend ihrem jeweiligen Verwendungszweck nutzen kann. Die klare Grenze zwischen den Produktgruppen ist im Sinne des Verbraucherschutzes und der Patientensicherheit beizubehalten.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in: Pharmind 9/2015, S. 1310-1318