Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie im Arzneimittelbereich

09.01.2013 | Mainz(DE)
DPhG - Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V.
Die Auswirkungen der EU-Richtlinie 2011/62/EU zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen erläutert Dr. Franz-Josef Kappenberg im Rahmen des DPhG-Kolloquiums an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.

Auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) - Untergruppe Rheinhessen - und der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz erläutert Dr. Franz-Josef Kappenberg von Diapharm, wie die sogenannten „EU-Fälschungsrichtlinie“ konkret umgesetzt wird. Die Richtlinie 2011/62/EU ist im Juni 2011 verabschiedet worden und wird seither europaweit in nationales Recht umgesetzt. Sie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die den Schutz vor Arzneimittelfälschungen verbessern sollen. Hierzu zählen unter anderem:

  • häufigere Kontrollen von Wirkstoff- und Arzneimittelherstellern und -lieferanten, insbesondere in Ländern außerhalb der EU,
  • strengere Voraussetzungen für die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln,
  • Inspektionen und Audits unter Einbeziehung aller an der Vertriebskette beteiligten Parteien sowie eine bessere Koordinierung der Behörden.

Ausgerichtet wird die Abendveranstaltung im Rahmen des regelmäßig stattfindenden DPhG-Kolloquiums vom Institut für Pharmazie und Biochemie der  Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.

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