"Ein positiver Trend hin zu verständlicheren Beipackzetteln ist zwar zu verzeichnen, aber dieser Trend ist noch schwach", erläutert Beate Beime von Diapharm das Resultat der Untersuchung. "Ein Grund dafür ist, dass Packungsbeilagen erst seit dem Jahr 2005 überhaupt auf Lesbarkeit und Verständlichkeit geprüft werden müssen", so Beime. Die Vorschrift gelte außerdem nur für neu zugelassene Arzneimittel – ältere Produkte werden nicht nachträglich überprüft. Viele der 100 am häufigsten verordneten Arzneimittel aber sind "Dauerbrenner", also Produkte, die bereits seit vielen Jahren am Markt sind.
Auch die Verfahren, mit denen die Packungsbeilagen neuer Arzneimittel überprüft werden, seien nicht immer zuverlässig: "Es sollte ein Zertifizierungssystem für Institute entwickelt werden, die solche Lesbarkeitstests an Packungsbeilagen durchführen", fordert die Diapharm-Managerin deshalb.
Vermeidbare Arzneimittel-Nebenwirkungen treten vor allem dann auf, wenn das Mittel ungewollt oder unwissentlich falsch angewendet wird. "Das kann ganz leicht passieren. Etwa wenn der Patient die Dosierungs-Anleitung falsch versteht oder die Hinweise zu Gegenanzeigen überliest", warnt Beate Beime. Die EU-Kommission hat deshalb eine 'Guideline on the Readability of the Labelling and Package Leaflet of Medicinal Products for Human Use' erstellt und im vergangenen Jahr noch einmal überarbeitet. Sie regelt, wie eine gut lesbare und verständliche Packungsbeilage aussehen sollte. Aber nicht alle EU-Staaten setzen diese Empfehlungen um: "Der deutsche Gesetzgeber hat beispielsweise den Layout-Aspekt nicht verbindlich geregelt", moniert Beate Beime: Viele deutsche Arzneimittelhersteller würden sich daher für die Gestaltung der Packungsbeilage kaum interessieren.
Noch problematischer ist eine weitere Erkenntnis der Diapharm-Studie: Neuere Arzneimittel-Packungsbeilagen werden nicht kürzer – wie eigentlich von Lesbarkeitsexperten empfohlen – sondern länger. Dieser Trend wird sich möglicherweise noch verstärken: Der Gesetzgeber fordert, dass künftig zusätzliche Hinweise zur Anwendung bei Kindern im Beipackzetteln stehen.
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